Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Autoaufbereitung Martin, Inhaberin Justyna Makowska, Loebstr. 4, 54292 Trier, (im Folgenden „Firma“ genannt) und unseren Kunden für die Reinigung, Autoaufbereitung, Smart Reparaturen und Pflege von Kraftfahrzeugen aller Art. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
1.2 Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma erbracht.
Diese AGB gelten im Grundsatz sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, dass in den einzelnen Klauseln eine Differenzierung vorgenommen wird.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unter Verbrauchern im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des jeweiligen Kunden werden, selbst wenn wir von davon Kenntnis haben, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, des wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
2.1 Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
2.2 Eilaufträge müssen im Auftrag als solche schriftlich deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autoaufbereitung.
2.3 Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
3.1 Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag – Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch ein Fax) aufgekündigt werden.
3.2 Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3.1 aufgekündigt werden, kann die Firma eine Verdienstausfallpauschale von 80,00 EUR erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
3.3 Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
3.4 Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3.1 und 3.2, nicht aber aus § 3.3. Die Höhe des Schadens hat der Kunde nachzuweisen.
§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen / Verzug
4.1 Die Zahlung hat regelmäßig in bar zu erfolgen. Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug zu leisten.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des Preises bei Rücknahme bzw. Übergabe des gereinigten und gepflegten Kraftfahrzeuges.
4.2 In Ausnahmefällen kann auf Rechnung oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung gezahlt werden. Das muss jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung durch die Firma schriftlich vermerkt werden.
4.3 Die Nichteinlösung von Abbuchungslastschriften wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR berechnet.
4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Kunden, hat dieser als Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz, als Unternehmer in Höhe von 8 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung und den Nachweis eines höheren Verzugsschadens gegenüber einem Unternehmer behalten wir uns ausdrücklich vor.
4.5 Der Kunde kann von einem eventuellen Recht zur Aufrechnung nur dann Gebrauch machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma anerkannt wurden.
4.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.7 Auf das bestehende gesetzliche Unternehmerpfandrecht gemäß §647BGB wird hingewiesen. Hiernach hat die Firma für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie u.a. zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangen.
§5 Reklamationen, Mängelanzeige
5.1 Der Kunde oder der von ihm Beauftragte hat nach Fertigstellung bei Rücknahme bzw. Abnahme das Kraftfahrzeug unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Nimmt der Kunde das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
5.2 Die Haftung für sichtbare Mängel durch die Firma ist nach Untersuchung und Verlassen des jeweiligen Geschäftssitzes gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen, sofern uns gegenüber der Mangel zuvor nicht angezeigt wurde. Gegenüber Unternehmern gilt dieser Ausschluss auch für nicht sichtbare Mängel.
Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farb-Verblassen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
5.4 Unsere Gewähr für etwaige Mängel beschränkt sich zunächst nur auf Nachbesserung. Verweigern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig oder lehnen wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder objektiven Fehlschlagens ab, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen nachfolgender Haftungsbeschränkungen verlangen.
5.5 Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens drei Werktage.
§6 Haftung und Garantie
6.1 Für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist die Haftung der Firma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In einem solchen Fall der Haftung ist einem Unternehmer gegenüber auch nur der typischerweise entstehende Schaden zu ersetzen.
6.2 Die oben genannten Haftungseinschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haftet die Firma für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es sich um Schäden handelt, die sich nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden ergeben, haften wir Unternehmern gegenüber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
Die Firma übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art wird nicht gehaftet.
6.3 Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Firma machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
6.4 Die Firma übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon bei Auftragsannahme und vor Beginn der Arbeiten an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen- ebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt die Firma keine Haftung.
6.5 Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik- und Elektronikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Firma keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrik- und Elektronikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
6.6 Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeuges oder den Fahrzeuginhalt kann keine Haftung übernommen werden.
§7 Formalien und schriftliche Absicherung
7.1 Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung/Schadensanzeige gegenzuzeichnen. Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Firma.
7.2 Mit der Unterzeichnung des Formulars, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
§8 Preise/Pauschalpreise
8.1 Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen der Firma dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3 Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
§9 Datenschutz
Bei Vertragsschluss erheben und verarbeiten wir die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, also für die Auftragserfüllung und Abrechnung. Unter personenbezogenen Daten sind die Informationen zu verstehen, aufgrund derer eine Person identifiziert werden kann, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung etc. Sofern erwünscht, erteilen wir unseren Kunden Auskunft über die bei uns von diesen gespeicherten Daten.
§10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Schriftform
10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
10.2 Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind ebenfalls schriftlich zu verfassen.
§11 Gerichtsstand, Rechtsanwendung
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sofern der Kunde, Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Trier.
11.3 Dieser Gerichtsstand ist auch als vereinbart anzusehen, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Ganz oder zum Teil unwirksame Regelungen sollen Ersatz durch Regelungen finden, deren wirtschaftlicher Erfolg den unwirksamen am nächsten kommt.
Stand 01.03.2014